Podologische Therapie nicht nur beim
diabetischen Fuß Ab 01.07.2020 können Ärzte künftig auch für Patienten
mit: Krankhaften Schädigungen am
Fuß als Folge einer
sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder als Folge eines
Querschnittsyndroms eine VO ausstellen. Diese Erkrankungen können aufgrund der Gefühls- und
Durchblutungsstörungen krankhafte Schädigungen der Zehennägel und der Haut an
den Füßen hervorrufen – vergleichbar mit dem diabetischen Fußsyndrom. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Hausarzt.